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E-Mail-Newsletter: Design allein reicht nicht – Inhalte zählen!

Du denkst, ein schickes Design macht deinen Newsletter unwiderstehlich? Klar, das Auge isst mit. Aber ohne packende Inhalte und die richtige Strategie landet dein Meisterwerk schneller im Spam-Ordner, als dir lieb ist. Lass uns gemeinsam schauen, wie du das vermeidest und welche rechtlichen Stolperfallen es in Deutschland gibt.




 



Spam-Filter: Die unsichtbaren Türsteher

Jetzt fragst du dich bestimmt: "Warum landen meine sorgfältig gestalteten Newsletter im Spam?" Nun, Spam-Filter sind wie strenge Türsteher. Sie lassen nur das durch, was vertrauenswürdig erscheint. Hier ein paar Tipps, wie du an ihnen mit gutem Eindruck vorbeikommst:


  • Signalwörter vermeiden: Worte wie "gratis", "Gewinn" oder "Profit" sind für Spam-Filter rote Tücher. Halte dich also lieber zurück mit solchen Begriffen.


  • Authentischer Absendername: Ein persönlicher oder unternehmensbezogener Absendername schafft Vertrauen. Niemand öffnet gerne Mails von

    "info123@irgendwas.com".


  • Professionelle Sprache: Bleib seriös und vermeide übertriebene Verkaufssprache. Zu viele Ausrufezeichen oder Großbuchstaben wirken unseriös.


  • Links dosiert einsetzen: Zu viele Links können verdächtig wirken. Setze sie sparsam und gezielt ein.



 


Rechtliche Fallstricke: Teure Fehler vermeiden

Wenn du jetzt glaubst, dass das Umgehen der Spam-Filter deine einzige Sorge ist, lass uns über die rechtlichen Aspekte sprechen. In Deutschland kann der Versand von Newslettern ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers richtig teuer werden.

Hier die wichtigsten Punkte:


  • Einwilligung einholen: Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers ist der Versand von Werbe-E-Mails unzulässig. Das gilt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen.



  • Double-Opt-In-Verfahren: Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Empfänger wirklich den Newsletter erhalten möchte. Nach der Anmeldung erhält er eine Bestätigungsmail, die er aktiv bestätigen muss.



  • Impressumspflicht: Jeder Newsletter muss ein vollständiges Impressum enthalten. Fehlende Angaben können Abmahnungen nach sich ziehen.



  • Abmeldemöglichkeit: Eine klare und einfache Möglichkeit zur Abmeldung muss stets gegeben sein.



 


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